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Netbeat GmbH
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93047 Regensburg
Germany
Telefon: +49 (0) 941 5990 - 321
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E-Mail: info@netbeat.de
Martin Kluge
Robert Spandl
Registergericht USt-ID
HRB 13006 AG Regensburg USt-ID: DE 281 756 958




Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: 1.00
Gültig ab: 2023-03-01

1. Geltungsbereich

Der Vertragspartner (nachfolgend: "Netbeat", "Gesellschaft" oder "Auftragnehmerin") erbringt ihre Leistungen gegenüber ihrem Kunden (nachfolgend: "Auftraggeber") ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").

Entgegenstehende AGB des Auftraggebers erkennt Netbeat nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Netbeat sie schriftlich (Textform) bestätigt.

Diese AGB gelten auch für die laufenden Erweiterungen des Domainangebotes sowie für weitere Produktangebote von Netbeat.

Mitarbeiter von Netbeat sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich der Geschäftsbedingungen hinausgehen. Hierzu ist ausschließlich die Geschäftsleitung von Netbeat berechtigt.

Die jeweils gültige Datenschutzerklärung finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.netbeat.de/datenschutz

2. Vorrang, Ergänzungen, Anpassung der AGB

  1. Enthalten spezielle Produkte von Netbeat abweichende Bestimmungen, so gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen immer vor, so dass es zu keinem Regelungskonflikt kommen kann.

  2. Netbeat ist berechtigt die AGB, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und Einhaltung einer für den Einzelfall angemessenen Ankündigungsfrist (Normalfall 30 Tage), jederzeit zu ändern und/oder anzupassen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung der Auftragnehmerin notwendig ist.

    Hierzu zählen sowohl gesetzliche, wirtschaftliche, organisatorische und technische Aspekte. Sofern die Änderungen nicht eine grundsätzliche Änderung der Hauptpflichten herbeiführen und/oder eine preisliche Änderung beinhalten, gilt die Zustimmung des Auftragsgebers als erteilt, sofern dieser nicht innerhalb der gesetzten Frist vor Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen per E-Mail und/oder auf einem sonstigen hinterlegten Kommunikationsweg eine Kündigung ausspricht.

    Sind preisliche und/oder grundsätzliche Änderungen in den AGB notwendig, so haben beide Parteien innerhalb der Ankündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt zum Beispiel bei Preiserhöhungen aufgrund erhöhter Eigenkosten, Energiekosten, bei Umwandlung zunächst entgeltfreier Dienstleistungen in kostenpflichtige Dienste etc.

  3. Netbeat wird die Änderungen der AGB im Kundencenter hinterlegen. Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen Prüfung des Kundencenters verpflichtet. Neben der Hinterlegung im Kundencenter wird Netbeat zusätzlich eine Nachricht an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail Adresse versenden. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine funktionsfähige E-Mail Adresse hinterlegt hat und diese regelmäig kontrolliert.

3. Begriffsdefinitionen

Wichtige Begriffe und Definitionen
Begriff Definition und Erklärung
API Eine API bezeichnet eine Programmierschnittstelle (Application Programming Interface) zur Anbindung von anderen Programmen oder Diensten an das System.
Auth-Code Bei einigen Domains ist zur Einleitung eines Domain-Transfers (Umzug der Domain zu einem anderen Registrar) die Angabe eines Autorisierungscodes (Auth-Code) erforderlich. Dieser kann durch den Registrant (Endkunden, Domain-Owner) beim aktuellen Registrar (bzw. dem entsprechenden Reseller) beantragt werden.
ccTLD country-code-Top-Level-Domains (ccTLD) verweisen auf ein bestimmtes Land oder eine spezielle Region (z. B. .de auf Deutschland oder .es auf Spanien)
domain-Close Eine Domain die nicht mehr benötigt wird, kann geclosed werden, dies entspricht einer Löschung der Domain bei der zuständigen Registry, die Domain kann somit durch Dritte neu registriert werden. Ein Close kann nur durch den Domain-Owner in Auftrag gegeben werden.
(D)Dos (Distributed) Denial of Service bezeichnet die (un)beabsichtigte Überlastung eines Dienstes oder Netzes mit einer Vielzahl von gezielten Anfragen. Distributed bedeutet hierbei, dass die Anfragen aus einer Vielzahl von Quellen stammen.
DENIC Die DENIC ist die zentrale Registry für den Betrieb und die Verwaltung der .de-Domains.
DNS und Nameservices Das Domain Name System (DNS) ist für die Namensauflösung (Domain Namen zu IP-Adressen) im Internet zuständig.
Domain Eine Domain ist ein im Internet weltweit einmaliger und eindeutiger Name unterhalb einer Top-Level-Domain. Diese kann durch einen Registrar im Auftrag eines Endkunden bei einer Registry angelegt werden, der Endkunde wird in diesem Fall als Inhaber der Domain hinterlegt.
Domain Handle Ein Domain Handle ist ein Datensatz der einer Domain zugeordnet wird und insbesondere die Kontaktdaten einer Person oder Organisation (z. B. des Domain-Owners) umfasst. Hierbei ist es sehr wichtig, dass die hinterlegten Handle-Daten stets aktuell sind, da ansonsten die verantwortliche Person oder Organisation nicht kontaktiert werden kann, im schlimmsten Fall droht somit ein Verlust der Domain!
Domain Owner Der Domain Owner ist der hinterlegte Inhaber einer Domain, er ist der erste Ansprechpartner für alle Belange (z. B. rechtliche oder vertragliche Angelegenheiten) in Verbindung zu dieser.
Domain Renew Ein Domain wird bei der Erstregistrierung lediglich für eine bestimmte Zeitspanne (oftmals ein Jahr) registriert. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Domain "renewed" werden, dies entspricht quasi einer Vertragsverlängerung. Erfolgt kein Renew so wird die Domain bei der entsprechenden Registry wieder freigegeben und kann somit durch Dritte erneut registriert werden.
Domain Restore Bei manchen Registries ist es möglich, eine gelöschte Domain wiederherzustellen. Dies kann z. B. nötig werden, wenn eine Domain fälschlicherweise geclosed wurde. Ein Restore ist hierbei nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich (siehe Registry-Bedingungen) und oftmals sehr teuer.
Domain Transit Bei einem Domain Transit gibt ein Registrar eine Domain zur weiteren Verwaltung zurück an die Registry (z. B. DENIC) wobei diese vorerst nicht gelöscht wird. Die Registry versucht dann direkt mit dem Domain-Inhaber (Owner) Kontakt aufzunehmen um das weitere Vorgehen (z. B. Wechsel zu einem anderen Provider) zu besprechen.
gTLD Eine generic-Top-Level-Domain (gTLD) ist eine länderübergreifende Domain-Endung für bestimmte Verwendungszwecke (z. B. .com für kommerzielle Inhalte oder .org für Organisationen).
ICANN Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist als non-profit Organisation zuständig für die Vergabe von Namen und Adressen im Internet.
manuelle / exoten Domains Als manuelle bzw. exoten Domains werden bei der Netbeat insbesondere Domains (bzw. die Registries der entsprechenden ccTLDs) bezeichnet, die keine automatisierten Schnittstellen zur Registrierung und Verwaltung (z. B. EPP) anbieten. Bei diesen (hauptsächlich kleinen) Registries erfolgt die Registrierung und Verwaltung meist noch händisch oder nur halbautomatisch. Aus diesem Grund rät Netbeat von der Nutzung dieser ccTLDs explizit ab, da ein sicherer Betrieb (z. B. Renews) nicht gewährleistet werden kann.
Paypal Paypal ist ein Betreiber eines Online-Bezahldienstes.
Premium-Domain Premium-Domains sind Domains, die auf Grund einer bestimmten Eigenschaft (z. B. Ihres Namens oder der Länge des Domainnamens) durch die jeweilige Registry als besonders begehrt oder wertvoll ("premium") eingestuft werden. Bei der Registrierung solcher Domains können daher sehr hohe Kosten entstehen die teilweise vorab nicht ersichtlich sind. Netbeat nimmt daher an der Registrierung von Premium-Domains nicht teil.
Registrant Ein Registrant (meist gleichbedeutend mit dem Domain-Owner) ist die Person oder Organisation, die die Registrierung einer Domain bei einem Registrar durchführt.
Registrar Ein Registrar ist eine Organisation oder ein Unternehmen, das die Registrierung einer Domain im Auftrag des Registrants bei der jeweiligen Registry (z. B. DENIC) durchführt, hierzu muss der Registrar bei der jeweiligen Registry akkreditiert sein.
Registry (oder auch NIC) Eine Registry oder auch NIC ? Network Information Center genannt verwaltet eine oder mehrere Top-Level-Domains (TLD) im DNS und ermöglicht die Registrierung von Domains unterhalb dieser. Sie stellt zudem insbesondere die Schnittstellen (z. B. EPP) für die Registrierung der Domains sowie entsprechende WHOIS-Dienste zur Verfügung.
TLD Top-Level-Domain bezeichnen die oberste Ebene einer Domain (z. B. com oder de). Hierbei wird unterschieden zwischen länderspezifischen TLDs (ccTLDS) und allgemeinen TLDs (gTLDS).
UDRP Bei der Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) handelt es sich um ein Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten. Dieses wurde durch die ICANN eingeführt und wird für alle gTLDs gefordert, zudem haben viele ccTLD Registries dieses oder ähnliche Verfahren zur Streitschlichtung etabliert.
virtuelle Server / V-Server / Cloud-Server Ein virtueller Server nutzt (und teilt sich) gemeinsame Ressourcen (CPU, RAM, Festplatten) mit anderen virtuellen Servern auf einem physikalischen Server. Die virtuellen Server werden hierbei voneinander abgeschottet und verhalten sich nach außen wie eigenständige Rechner. Vorteile virtueller Server ist insbesondere die Kosteneinsparung durch die bessere Ausnutzung der Ressourcen.
WHOIS Das WHOIS ist ein Protokoll mit dem Informationen zu Domains (z. B. Domain-Owner, verwendete Nameserver, Registrar, etc) abgefragt werden können. Die entsprechenden Daten wurden jedoch im Zuge der Einführung der DSGVO inzwischen deutlich reduziert.
WIPO Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bietet als Mediator einen Domain Name Dispute Resolution (UDRP) an.

4. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

Vertragsschluss

Der Antrag des Auftragsgebers stellt ein Angebot an Netbeat zum Abschluss eines Vertrages dar. Eine Eingangsbestätigung des Antrags stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Netbeat kommt erst durch die Übersendung der Zugangsdaten durch Netbeat zustande bzw. im Falle der Registrierung einer Domain, nach erfolgreicher Registrierung der Domain.

Vertragsgegenstand

  1. Netbeat bietet technische Dienstleistungen im Internet an und stellt Technik für Domainregistrierung, Serverhosting (physikalisch und virtuell) und Serverhousing, Webspace, Nameservices sowie umfangreiche Software / Tools zur Verfügung.

  2. Netbeat bietet die Registrierung von Top Level Domains ("TLDs") bei zahlreichen Vergabestellen bzw. Vertragspartnern.

  3. Netbeat tritt bei der Verschaffung/Registrierung der jeweiligen Domains lediglich als Vermittler auf und haftet nicht für die tatsächliche Registrierung oder sonstige rechtliche Ansprüche Dritter.

    Eine rechtliche Prüfung, ob die beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist oder Rechte Dritter verletzt, findet ausdrücklich nicht statt und eine diesbezügliche Haftung von Netbeat ist ausgeschlossen.

    Netbeat hat keinen Einfluss auf die Domainvergabe, weder auf die tatsächliche Zuteilung, noch auf den zeitlichen Ablauf. Erst wenn ihnen die gewünschte/registrierte Domain tatsächlich bereit gestellt wird, kann von einer erfolgreichen Registrierung ausgegangen werden, welche jedoch keine Gewähr dafür darstellt, dass die Domain frei von Rechten Dritter ist.

    Der Auftraggeber bestätigt ferner die Kenntnis der Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang.

    Netbeat nimmt nicht am Premiumhandel in Bezug auf Domains teil. Sollte eine Domain als Premiumdomain von der jeweiligen Registrierungsstelle (Registry) eingestuft werden, steht Netbeat ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht tragen möchte.

  4. Netbeat garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Server, Nameserver, Robotersysteme und Standleitungen eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel.

    Dies gilt nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Störungen aufgrund von Faktoren, auf die Netbeat keinen direkten Einfluss hat.

    Dies gilt auch nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Störungen die bei Netbeat aufgrund rechtswidriger Handlungen von innen und außen eingetreten sind, oder systembedingt durch notwendige Reparaturen, Updates, Programmierungen und/oder Wartungsleistungen eintreten.

    Um die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Netze, des Systems, der Daten, der Programme und Anwendungen von Netbeat und von Dritten zu gewährleisten (insbesondere auch den (Hersteller- oder anderweitigen Support), hat Netbeat das Recht, in zumutbarem Umfang entsprechende Änderungen und Abschaltungen vorzunehmen und/oder Updates / neue Versionen einzuspielen oder zur Einspielung zur Verfügung zu stellen.

  5. Bereitgestellte Tools, Bilder, Grafiken, Videos, Animationen, Scripte, Texte, Software und/oder Programme unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen ausschließlich im Rahmen der vertraglich erteilten einfachen Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrages genutzt werden, sofern die Rechte bei Netbeat liegen. Liegen die Rechte bei Dritten, sind die jeweils einschlägigen Lizenzbestimmungen der Rechteinhaber zu beachten. Netbeat gestattet keine Rechteeinräumung an Dritten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Kopien von überlassener Tools, Bilder, Grafiken, Videos, Animationen, Scripte, Texte, Software und/oder Programme nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Für Open-Source-Sofware und Freeware gelten abweichend hiervon die jeweils der Software hinterlegten Lizenzbedingungen.

  6. Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich Netbeat vor, die dem Auftraggeber zugewiesenen IP-Adressen zu ändern, wenn dies aus technisch oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

5. Verhaltenspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftaggeber verpflichtet sich seine Adressdaten, inkl. E-Mail Adressen, zu jedem Zeitpunkt aktuell zu halten und ist auch für die Domains haftbar, die über seine Registrierzugänge angemeldet wurden.

    Durch die Hinterlegung unrichtiger und/oder veralteter Eigentümerdaten, wird eine unzulässige Form der Anonymisierung erreicht, die zur fristlosen Kündigung und zur Löschung aller hinterlegten Daten berechtigt.

    Verzögerungen / Schäden und/oder Mehrkosten, welche auf fehlerhafte / veraltete Daten zurück zu führen sind, sind von Auftraggeber zu tragen.

    Sämtliche Maßnahmen von Netbeat entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von der Zahlung der Gebühren, welche bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung angefallen wären, sowie den Kosten des zusätzlichen Auffand von Netbeat.

  2. Neben diesen AGB gelten auch die für Registrare geltenden jeweiligen Pflichten und Verfahrensweisen.

    Der Auftraggeber hat zu jedem Zeitpunkt auch die Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registrare zu beachten und einzuhalten.

    Beispiele (nicht abschließend):

    Die Bedingungen finden Sie unter: https://www.vautron.de/registry

    Mit der Anerkennung der jeweiligen Registrarbedingungen gelten auch die jeweiligen Verfahrensarten, wie das Schiedsverfahren bei Domainstreitigkeiten (WIPO) oder DISPUTE-POLICY (UDRP - Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy).

    Der Auftraggeber hat Netbeat von allen Forderungen und Streitigkeiten, gleich in welcher Hinsicht, frei zu stellen. Rechtliche und wirtschaftliche Nachteile, die Netbeat aus Handlungsdefiziten des Auftraggebers oder dessen Domainbestand entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte der Auftraggeber aus Anlass einer Beschwerde nicht erreichbar sein, ist Netbeat berechtigt einen Juristen einzuschalten. Bearbeitungs- und Anwaltsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist die Netbeat berechtigt, sich selbst vorab in die so genannten Description- und Registrar-Handles einzutragen.

    Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber. Falls keine Registration Handles zur Verfügung stehen, ist Netbeat berechtigt, selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. DENIC, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.

  3. Der Auftraggeber ist für die Verwaltung der Domain und deren Inhalte vollständig eigenverantwortlich. Insbesondere hat der Auftraggeber die Prüfpflicht im Hinblick auf geltend gemachte Drittrechtsverletzungen und die Pflicht der Ergreifung erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr-/Regelung der Ansprüche.

    Entstehen Netbeat durch die Übernahme entsprechender Aufgaben (Pflichtverletzungen des Auftragsgebers, Drittpflichtverletzungen durch den Auftraggeber und/oder durch Personen aus dem Lager des Auftragsgebers etc.), so ist Netbeat berechtigt dem Auftraggeber den entstandenen Bearbeitungsaufwand in Rechnung stellen.

  4. Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, seine Programme, Systeme, Scripte, Apps, Dateien und sonstige Anwendungen nach den jeweils aktuellen Standards der Informationssicherheit einzurichten und zu betreiben, so dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme von Netbeat und Dritten gewährleistet ist.

  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet regelmäßig Sicherungskopien aller sich auf den Servern von Netbeat von ihm befindlichen Daten (z. B. Webseiten, Datenbanken, E-Mail Postfächer) auf einem nicht bei Netbeat liegendem Speicherort zu erstellen, so dass dieser im Falle des Verlustes von Daten sicherstellen kann, dass die Daten vollständig bei Netbeat wiederhergestellt werden können. Netbeat haftet nicht für den Verlust von Daten aufgrund eines fehlerhafter und/oder unvollständiger Sicherungsprozesse des Auftraggebers oder seinen Beauftragten.

  6. Der Auftraggeber / Kunde verpflichtet sich zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Passwörter müssen stark sein und den gängigen Richtlinien entsprechen und dürfen nicht mehrfach vergeben werden. Eine Änderung der Passwörter nach jeweils 6 Monaten wird empfohlen. Wenn die Möglichkeit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) gegeben ist, wird diese empfohlen. Eine Weitergabe von Passwörtern und Zugangskennungen an Unbefugte sowie eine missbräuchliche Verwendung durch den Kooperationspartner/Auftraggeber ist untersagt.

  7. Es besteht eine Nachweispflicht für die Berechtigung zur Vornahme von Domainhandlungen, so dass die Rechtmäßigkeit der einzelnen Handlungen jederzeit auf Anforderung in geeigneter Form nachgewiesen werden können. Nicht durch den Domaininhaber autorisierte Handlungen (z. B. Umzüge, Löschungen etc.) können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen, für welche der Ausführende haftet. Der Ausführende stellt Netbeat insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen

Grundsätzliches

Zahlungen sind ausschließlich durch PayPal Zahlung oder durch das SEPA Lastschriftverfahren zu bewirken. Andere Zahlungsarten, insbesondere Einzelüberweisungen, sind nicht möglich und führen nicht zur Erfüllung der Forderungen. Sollten durch nicht zugelassene Zahlungsarten Rücküberweisungen notwendig werden, sind die entsprechende Überweisungsgebühren, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 ? zu zahlen.

Alle Zahlungen sind grundsätzlich innerhalb der in der Rechnungsstellung niedergelegten Fristen, unter Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer zu entrichten.

Hardware und sonstige Waren/Domains bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Netbeat. (Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Zahlung)

Bei einem Domain-Transfer oder Domain-Close während der Laufzeit werden bereits in Rechnung gestellte Domaingebühren nicht erstattet. Sofern bis zur rechtlichen Beendigung des Vertrages noch weitere Kosten entstehen, werden diese noch in Rechnung gestellt.

Post-Pay

Bei Post-Pay erfolgt eine Sperrung der Dienste bei nicht fristgerechter Zahlung

Zahlungen für einzelne Domains, oder unklaren Angaben im Verwendungszweck sind nicht zuordenbar, es werden immer die Gesamtbeträge kumulativ zusammengefasst. Das Fehlen von Teilbeträgen ohne gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung ist gleichbedeutend mit einer Nichtzahlung der Gesamtsumme der jeweiligen Rechnung. Die Laufzeiten einzelner Domains können hierbei nicht berücksichtigt werden.

Offene Posten

Offene Posten einzelner Domains oder anderer Leistungen können mit eingehenden Zahlungen verrechnet werden, unabhängig von dem im Verwendungszweck bezeichneten Bestimmungszweck der Zahlu

Paypal-Zahlungen

Sofern der Zahlungsdienst PayPal angeboten wird, kann dieser zur Bezahlung von offenen Rechnungen verwendet werden.

Der Auftraggeber übernimmt die Gebühren für den anfallenden Aufwand der Paypal-Zahlung in Höhe der bei dem Angebot der Zahlungsart wiedergegebenen Gebühren.

SEPA

Bei der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, wird ausdrücklich eine Vorabankündigungsfrist von einem Tag vereinbart. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen, sowie für die Aktualität seines Datenbestandes (insbesondere der Kontoverbindung) bei Netbeat, so dass der jeweilige Rechnungsbetrag eingezogen werden kann.

Sollte es zu Rücklastschriften kommen, werden die Rücklastschriftgebühren zzgl. einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 ? dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege im Kundencenter und zusätzlich über E-Mail. Hierzu hat der Auftraggeber eine gültige E-Mail Adresse bei Netbeat hinterlegt und hält diese aktuell. Der Auftraggeber ist für die Funktionsfähigkeit der hinterlegten E-Mail Adresse allein verantwortlich. Eine Rechnungsprüfung hat der Auftraggeber selbst im Kundenzentrum vorzunehmen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet sich im Kundencenter über bestehende/offene Rechnungen eigenständig zu informieren.

Konto

Der Auftraggeber erhält über das Kundencenter Einsicht auf sein Konto und die Zahlungsverpflichtungen.

Für den aktuellen Stand von Einzahlung und Verbrauch durch Dienstleistung und Domainregistrierung sind ausschließlich die Rechnungen verbindlich.

Angaben bei Zahlungen

Auf jedem Zahlungsbeleg ist mindestens die auf der Rechnung wiedergegebene Rechnungsnummer zu vermerken. Für falsche Angaben (z. B. alte/falsche/keine Rechnungsnummer) haftet der Auftraggeber.

Netbeat weist darauf hin, dass Zahlungen einzelner Domains ohne korrekte Angabe der richtigen Rechnungsnummern nicht zugeordnet werden können, und dass es durch fehlerhafte Angaben zu Mehrkosten (z. B. Mahngebühren), Sperrungen, bis hin zum Verlust von Domains kommen kann.

Verrechnung eingehender Zahlungen

Netbeat ist berechtigt eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Forderungen anzurechnen.

Zahlungen des Auftraggebers müssen dabei durch Netbeat nicht einzelnen Domains zugeordnet werden, sondern beziehen sich anteilig auf die gesamten offenen Posten. Anderweitige Zahlungsbestimmungen des Auftraggebers entfalten insoweit keine Wirksamkeit.

Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen (älteste Forderung) anzurechnen.

Die Aufrechnung gegen Forderungen von Netbeat ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Mahngebühren / Verzugszinsen

Bei nicht fristgerechter Zahlung/Lastschriftrückgabe ist Netbeat berechtigt, sämtliche Kosten, welche durch die nicht fristgerechter Zahlung / Lastschriftrückgabe entstanden sind, in Rechnung zu stellen.

Netbeat kann die Kosten eines Mahnschreiben einer Sperrung und/oder einer unberechtigte Rücklastschrift pauschal mit 10,00 ? in Rechnung stellen, oder den tatsächlichen Schaden verlangen.

Liegt eine berechtigte Sperrung durch Netbeat vor, so ist Netbeat berechtigt, die Entsperrung erst nach erfolgten Ausgleich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,99 ? vorzunehmen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Netbeat unbenommen, wie auch dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens möglich ist.

Die Verzugszinsen und der sonstige Verzugsschaden richtet sich nach § 288 BGB.

Preislisten

Für Domainregistrierung und sonstige Dienstleistungen gelten die jeweils aktuellen Preise entsprechend der Preisliste im Kundencenter bzw. auf der Webseite.

Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich in Euro, sofern sie nicht ausdrücklich mit einer anderen Währung ausgezeichnet sind, incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Folgen nicht fristgerechter Zahlungen / fehlerhafte Inhaberdaten

Geht das vom Auftraggeber geschuldete Entgelt nicht fristgerecht, unter Angabe der richtigen Rechnungsnummer, bei Netbeat ein, ist Netbeat ohne weitere Ankündigung berechtigt von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und den jeweiligen Dienst zu sperren/einzustellen, Verlängerungen nicht vorzunehmen und/oder die unten weiter beschriebenen Handlungen vorzunehmen.

Die Sperre und/oder Einstellung der Dienste und/oder die weiteren Handlungen entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Entgeltzahlung.

Accountsperre

Während der Accountsperre werden alle Dienste gesperrt, insbesondere Webseiten, Datenbanken und Emailpostfächer, so dass weder ein Emailempfang, noch ein Versenden von Emails möglich ist. Accountinformationen (z. B. offene Rechnungen / Benachrichtigungen von Netbeat) stehen jedoch weiterhin im Kundencenter zur Verfügung.

Fristlose Kündigung

Bei Zahlungsverzug ist Netbeat berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, unabhängig davon aus welchem Einzelvertrag der Zahlungsverzug herrührt, wenn eine Zahlung trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen durch mindestens einer Mahnung, welche im Kundencenter hinterlegt wird, nicht erfolgt.

Im Falle der fristlosen Kündigung, werden alle Dienste/Leistungen eingestellt und Netbeat ist berechtigt die Domains wahlweise in den Transit (Rückgabe an die Registry) zu geben oder zu schliessen (Close). Die fristlose Kündigung entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von der Zahlung der Gebühren, welche bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung angefallen wären.

8. Vertragslaufzeit / Kündigung / Identitätsfeststellung / Datenweitergabe / Domaintransfer / Domainschliessung / Restore

Vertragslaufzeit / Kündigung

Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 12 Monate, sofern sich aus der Produktbeschreibung und/oder aus diesen Bedingungen keine andere Laufzeit ergibt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer ordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Auth-Codes, Identitätsfeststellung

Dem Auftraggeber werden die Auth-Codes (bei Registries die mit Auth-Codes arbeiten) zur Verfügung gestellt. Ein nicht identifizierter Domaininhaber muss sich gemäß der Registrar- und ICANN-Bedingungen zu seinem eigenen Schutz ordnungsgemäß ausweisen. Hierfür ist die Übermittlung geeigneter Unterlagen erforderlich.

Netbeat kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. Domaintransferanträgen, Schließungsanträgen (CLOSE), Reklamationen etc. auf einen Identitätsnachweis bestehen.

Datenweitergabe

Netbeat ist berechtigt alle im Zusammenhang mit der Registrierung, Löschung und dem Transfer von Domains stehenden Informationen, Daten sowieso Schriftverkehr, an den Domaininhaber, die zuständige Registry (NIC) und an sonstige betroffene natürliche und juristische Personen weiterzugeben.

Bei Kündigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist Netbeat berechtigt ausstehende Forderung mit dem gesamten Vertragsverhältnis an Dritte zu veräußern und/oder zur Beitreibung weiterzugeben.

Domaintransfer / Domainschließung

Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines Domaintransfers und/oder Domainschließung selbst verantwortlich. Der Auftraggeber hat diese Vorgänge auch bei Beauftragung Dritter in eigener Verantwortungshoheit zu überwachen.

Der Auftraggeber wurde darüber aufgeklärt, dass die Schließung oder der Transfer von Domains nur mit Zustimmung des Domaininhabers erfolgen darf. Im Hinblick auf die Nachweispflicht sollte diese mindestens in Textform erfolgen. Bei unrechtmäßiger Schließung oder Transfer einer Domain kann es zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen.

Der Auftraggeber stellt Netbeat diesbezüglich von allen Verpflichtungen und Schadensersatzansprüchen frei, da er den Transfer und die Schließung in eigener Verantwortlichkeit durchführt.

Restore

Bei der Einleitung eines Restore gemäß den Registrierungsbedingungen ist die Bearbeitungszeit der Registry, die Zeitverschiebung, unsere Bearbeitungszeit sowie Samstag, Sonn- und Feiertage zu berücksichtigen. Die Beauftragung sollte spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Restorefrist erfolgen. Anfallende Kosten sind vom Auftraggeber zu zahlen. Eine Garantie für einen erfolgreichen Restore kann nicht gegeben werden und Netbeat übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

9. Inhalte, Störungen des Regelbetriebsverhaltens, E-Mail

  1. Netbeat ist berechtigt, bei schuldhaften Verstößen des Auftraggebers oder vom Auftraggebers beauftragten Dritten/Vertragspartnern vom Auftraggeber Schadenersatz zu verlangen.

    Sollte es aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers oder vom Auftraggebers beauftragten Dritten/Vertragspartnern zu eingeschränkten Leistungen von Netbeat kommen (z. B. Sperre), ist der Auftraggeber nicht zur Minderung oder Einstellung seiner vertraglich geschuldeten Zahlungen berechtigt.

  2. Es ist insbesondere untersagt (Aufzählung nicht abschließend):

  3. Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Domainnamen oder Inhalte von Webseiten einen der aufgeführten Punkte oder einen anderweitigen gesetzeswidrigen Tatbestand erfüllt, ergreift der Auftraggeber unverzüglich geeignete Maßnahmen, um die Rechtsverletzung zu beenden.

    Der Auftraggeber stellt Netbeat von allen etwaigen Schadensersatz-verpflichtungen frei und ist auch im Falle der Sperrung zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet. Sofern ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers oder eines vom Auftraggebers vertraglich verbundenen Dritten vorliegt, ist der Auftraggeber Netbeat zudem zum Schadensersatz verpflichtet.

  4. Anzeigen von Rechtsverletzungen, die bei Netbeat eingehen, leitet Netbeat ungeprüft weiter. Eine Verpflichtung zur Information oder Weiterleitung besteht nicht.

  5. Macht ein Dritter geltend, dass Inhalte oder Domains seine Rechte verletzen und/oder gegen geltendes Recht verstoßen und/oder sonstige Verstöße vorliegen, so wird Netbeat die entsprechenden Domains und Webseiten zunächst sperren und die Beanstandung an den Auftraggeber weiterleiten. Bis der Sachverhalt rechtskräftig geklärt ist, oder eine Rechtsverletzung nachweislich nicht vorliegt, ist Netbeat berechtigt die Domain/Webseite oder den Server gesperrt / nicht abrufbar zu halten. Der Auftraggeber stellt Netbeat in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist auch im Falle der Sperrung zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet.

  6. Jede Nutzung der von Netbeat bereitgestellten Hard- und Software ist ausschließlich im vertragsgemäßen Umfang erlaubt. Jeglicher Missbrauch (siehe auch oben), wie maschinelles Auslesen, Grabbing, etc. führt zur sofortigen Zugangssperre und eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen von Netbeat. Der Auftraggeber stellt Netbeat in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist auch im Falle der Sperrung zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet.

  7. Netbeat behält sich vor, Inhalte, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.

  8. Der Betrieb von TOR-Servern bzw. Nodes (The Onion Router) oder ähnlicher Anonymisierungsdienste auf den Servern bzw. im Netzwerk von Netbeat ist nicht gestattet und kann zur sofortigen Sperrung des Servers oder der Dienste führen. Der Auftraggeber stellt Netbeat in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist auch im Falle der Sperrung zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet.

10. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

  1. Netbeat kann nicht garantieren, dass die Domains und/oder andere Dienste jederzeit ohne Verzögerung, Unterbrechung oder sonstiger Störung erreichbar sind.

    Die Ursachen für Störungen können vielfältig sein. Ursachen können zum Beispiel in dem benutzten Netzwerk liegen, Sicherheitseinstellungen der benutzten Systeme (z. B. Firewall), Hardwareprobleme, fehlende Systemvoraussetzungen, die Internetverbindung, Netzausfälle oder Netzüberlastungen, Störungen in der Stromversorgung oder durch Einschränkung bis hin zur Abschaltung der Systeme von Netbeat aufgrund Systemstörungen.

  2. Netbeat haftet nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Störungen aufgrund von Faktoren, auf die sie keinen direkten Einfluss hat, insbesondere höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Erdbeben, Streik, Feuer, Wasserschaden, Sabotage, Terrorismus, Amoklauf und Pandemien etc.

    Dies gilt auch für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Störungen die bei Netbeat aufgrund rechtswidriger Handlungen von außen eingetreten sind, oder systembedingt durch notwendige Reparaturen, Updates, Programmierungen und/oder Wartungsleistungen eintreten, sofern diese Zeiten den üblichen Rahmen nicht unzumutbar überschreiten.

  3. Ausschließlich der Auftraggeber haftet für die von Ihm oder Dritten veröffentlichten/gespeicherten/verlinkten/eingebundenen/genutzten Inhalte der von Netbeat zur Verfügung gestellten Dienste. Eine Haftung von Netbeat ist insoweit ausgeschlossen und der Auftraggeber wird Netbeat von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich freistellen und die Kosten der ordnungsgemäßen Verteidigung (z. B. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten etc.) tragen.

  4. Die Haftung von Netbeat ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, mit der Ausnahme der Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, Verluste oder Schäden, deren Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln/Unterlassen von Netbeat zugrunde liegen, Verstöße gegen das Produkthaftungsgesetz, sowie Verstößen gegen sonstige unabdingbare gesetzliche Regelungen.

  5. Sofern der Sachverhalt nicht unter die benannte Ausnahme fällt (Siehe Ziffer d.) haftet Netbeat insbesondere nicht für mögliche Ausfälle, Gewinnverluste, Beschädigung oder Imageschäden.

  6. Bei Verlust von Daten (einschließlich Programmen) haftet Netbeat nur für denjenigen Aufwand welcher zur Wiederherstellung notwendig ist/wäre, wenn der Auftraggeber seiner vertraglichen Pflicht zur Vorhaltung einer Sicherungskopie nachgekommen ist/wäre.

  7. Soweit der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird die Haftung von Netbeat, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf das doppelte vertraglich geschuldete Jahresentgelt des Auftragsgebers. Die Höhe des Jahresentgelt bestimmt sich nach dem im Zeitpunkt des Schadenseintritts geschlossenen Verträgen.

  8. In den Fällen einer kostenlosen Bereitstellung von Leistungen durch Netbeat, wie Nameservice, Tools, Software, etc. ist ein Schadenersatz grundsätzlich ausgeschlossen, mit der Ausnahme der Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, Verluste oder Schäden, deren Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln/Unterlassen von Netbeat zugrunde liegen, Verstöße gegen das Produkthaftungsgesetz, sowie Verstößen gegen sonstige unabdingbare gesetzliche Regelungen. Die Nutzung durch den Auftraggeber erfolgt hierbei in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.

11. Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Sonstige Bestimmungen

Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Dieses finden Sie unter https://www.netbeat.de/widerrufsrecht

Rechtswahl

  Auf alle Verträge zwischen Netbeat und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung.

Verbraucher können sich trotz der getroffenen Rechtswahl auf ein für sie günstigere Regelungen ihres Heimatrechts berufen, sofern dieses ohne einer entsprechenden Rechtswahl Anwendung finden würde.

Gerichtsstand

Für Verbraucher ergibt sich der jeweilige Gerichtsstand aus den gesetzlichen Regelungen.

Für Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen Netbeat und dem Auftraggeber der Sitz von Netbeat vereinbart.

Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.